Landessozialgericht NRW, 2025-06-27, L 3 R 332/22

L 3 R 332/22Sozialversicherungsgericht27.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 332/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-27

Aktenzeichen: L 3 R 332/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0627.L3R332.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Duisburg vom 21.03.2022 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Duisburg ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 58 R 1075/20 geführte Verfahren fortzusetzen ist.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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