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L 3 R 332/22•Landessozialgericht NRW, 2025-06-27, L 3 R 332/22
L 3 R 332/22Sozialversicherungsgericht27.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-27
Aktenzeichen: L 3 R 332/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0627.L3R332.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Auf die Berufung des Klägers wird das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Duisburg vom 21.03.2022 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Duisburg ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 58 R 1075/20 geführte Verfahren fortzusetzen ist.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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