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L 9 SO 140/23•Landessozialgericht NRW, 2025-06-05, L 9 SO 140/23
L 9 SO 140/23Sozialversicherungsgericht05.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-05
Aktenzeichen: L 9 SO 140/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0605.L9SO140.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.03.2023 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 160.613,14 € festgesetzt.
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