projekte
L 8 R 973/22•Landessozialgericht NRW, 2025-06-03, L 8 R 973/22
L 8 R 973/22Sozialversicherungsgericht03.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-03
Aktenzeichen: L 8 R 973/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0603.L8R973.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.09.2022 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.