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L 18 R 929/22•Landessozialgericht NRW, 2025-05-27, L 18 R 929/22
L 18 R 929/22Sozialversicherungsgericht27.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-27
Aktenzeichen: L 18 R 929/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0527.L18R929.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18
Auf die Berufung der Klägerin wird das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.10.2022 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Düsseldorf ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 49 R 646/19 geführte Verfahren fortzusetzen ist.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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