Landessozialgericht NRW, 2025-05-14, L 11 KR 191/24 KH

L 11 KR 191/24 KHSozialversicherungsgericht14.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 191/24 KH — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-14

Aktenzeichen: L 11 KR 191/24 KH

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0514.L11KR191.24KH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 29. Februar 2024 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zur Widerklage aufgehoben wird.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.439,92 Euro festgesetzt.

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