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L 11 KR 191/24 KH•Landessozialgericht NRW, 2025-05-14, L 11 KR 191/24 KH
L 11 KR 191/24 KHSozialversicherungsgericht14.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: L 11 KR 191/24 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0514.L11KR191.24KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 29. Februar 2024 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zur Widerklage aufgehoben wird.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.439,92 Euro festgesetzt.
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