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L 8 BA 28/21•Landessozialgericht NRW, 2025-04-09, L 8 BA 28/21
L 8 BA 28/21Sozialversicherungsgericht09.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-09
Aktenzeichen: L 8 BA 28/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0409.L8BA28.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Es wird festgestellt, dass das Sozialgericht Düsseldorf über die am 08.07.2019 erhobene Klage nicht wirksam entschieden hat.
Das Sozialgericht Düsseldorf entscheidet auch über die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.114,45 Euro festgesetzt.
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