Landessozialgericht NRW, 2025-04-01, L 8 BA 30/25 B ER

L 8 BA 30/25 B ERSozialversicherungsgericht01.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 30/25 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: L 8 BA 30/25 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0401.L8BA30.25B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 02.02.2025 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 30.01.2024 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.05.2024 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 47.321,66 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.