Landessozialgericht NRW, 2025-03-27, L 9 SO 259/23

L 9 SO 259/23Sozialversicherungsgericht27.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 259/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: L 9 SO 259/23

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0327.L9SO259.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.08.2023 geändert.

Der Bescheid vom 14.08.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.06.2020 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die ungedeckten Kosten für die stationäre Unterbringung der verstorbenen Frau D. im Zeitraum 06.06.2019 bis 31.07.2020 ohne Berücksichtigung von Vermögen zu zahlen.

Die Beklagte hat dem Kläger in beiden Rechtszügen die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.