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L 8 BA 182/19•Landessozialgericht NRW, 2025-02-07, L 8 BA 182/19
L 8 BA 182/19Sozialversicherungsgericht07.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-07
Aktenzeichen: L 8 BA 182/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0207.L8BA182.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.06.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.960,00 Euro festgesetzt.
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