Landessozialgericht NRW, 2025-01-30, L 5 P 75/23

L 5 P 75/23Sozialversicherungsgericht30.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 P 75/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-30

Aktenzeichen: L 5 P 75/23

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0130.L5P75.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 15.05.2023 geändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Leistungen nach einem Pflegegrad 2 auch für die Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu erbringen.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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