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L 9 SO 23/24 NZB•Landessozialgericht NRW, 2025-01-29, L 9 SO 23/24 NZB
L 9 SO 23/24 NZBSozialversicherungsgericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: L 9 SO 23/24 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0129.L9SO23.24NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.11.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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