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L 10 KR 209/24•Landessozialgericht NRW, 2025-01-27, L 10 KR 209/24
L 10 KR 209/24Sozialversicherungsgericht27.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: L 10 KR 209/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0127.L10KR209.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.03.2024 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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