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L 13 VJ 59/15•Landessozialgericht NRW, 2025-01-24, L 13 VJ 59/15
L 13 VJ 59/15Sozialversicherungsgericht24.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-24
Aktenzeichen: L 13 VJ 59/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0124.L13VJ59.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.07.2015 geändert und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in den beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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