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L 8 R 913/23•Landessozialgericht NRW, 2025-01-20, L 8 R 913/23
L 8 R 913/23Sozialversicherungsgericht20.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: L 8 R 913/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0120.L8R913.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 17.10.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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