projekte
L 8 R 945/23•Landessozialgericht NRW, 2025-01-15, L 8 R 945/23
L 8 R 945/23Sozialversicherungsgericht15.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-15
Aktenzeichen: L 8 R 945/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0115.L8R945.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.10.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.