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L 8 R 165/24•Landessozialgericht NRW, 2024-12-18, L 8 R 165/24
L 8 R 165/24Sozialversicherungsgericht18.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-18
Aktenzeichen: L 8 R 165/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1218.L8R165.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.01.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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