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L 8 BA 193/20•Landessozialgericht NRW, 2024-12-04, L 8 BA 193/20
L 8 BA 193/20Sozialversicherungsgericht04.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: L 8 BA 193/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1204.L8BA193.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.09.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 47.285,78 Euro festgesetzt.
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