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L 8 BA 59/21•Landessozialgericht NRW, 2024-11-20, L 8 BA 59/21
L 8 BA 59/21Sozialversicherungsgericht20.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: L 8 BA 59/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1120.L8BA59.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 23.02.2021 geändert und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten
Die Revision wird nicht zugelassen.
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