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L 20 AY 16/24 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-11-08, L 20 AY 16/24 B ER
L 20 AY 16/24 B ERSozialversicherungsgericht08.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-08
Aktenzeichen: L 20 AY 16/24 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1108.L20AY16.24B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 31.07.2024 geändert.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 01. September 2024 bis zum Ende des Monats der Zustellung der vorliegenden Entscheidung monatlich über die bewilligten 228 € hinaus weitere 15 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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