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L 8 BA 23/20•Landessozialgericht NRW, 2024-10-07, L 8 BA 23/20
L 8 BA 23/20Sozialversicherungsgericht07.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-07
Aktenzeichen: L 8 BA 23/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1007.L8BA23.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14.01.2020 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens vollumfänglich und die Kosten des Klageverfahrens zu 69,5 %. Die Beklagte trägt die Kosten des Klageverfahrens zu 30,5 %. Ausgenommen sind jeweils die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese in beiden Rechtszügen selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 29.998,40 Euro festgesetzt.
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