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L 13 VG 11/23•Landessozialgericht NRW, 2024-08-30, L 13 VG 11/23
L 13 VG 11/23Sozialversicherungsgericht30.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: L 13 VG 11/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0830.L13VG11.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 06.03.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 500,00 Euro auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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