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L 3 R 789/23•Landessozialgericht NRW, 2024-08-07, L 3 R 789/23
L 3 R 789/23Sozialversicherungsgericht07.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-07
Aktenzeichen: L 3 R 789/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0807.L3R789.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Auf die Berufung des Klägers wird das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Duisburg vom 05.09.2023 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Duisburg ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 37 R 64/23 geführte Verfahren fortzusetzen ist.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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