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L 10 KR 157/24•Landessozialgericht NRW, 2024-07-30, L 10 KR 157/24
L 10 KR 157/24Sozialversicherungsgericht30.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-30
Aktenzeichen: L 10 KR 157/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0730.L10KR157.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 31.01.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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