Landessozialgericht NRW, 2024-07-12, L 15 KR 203/24 B

L 15 KR 203/24 BSozialversicherungsgericht12.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 KR 203/24 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-12

Aktenzeichen: L 15 KR 203/24 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0712.L15KR203.24B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.12.2023 geändert. Die dem Antragsteller für sein im Verfahren des Sozialgerichts S 73 KR 1915/21 erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten vom 25.06.2023 zustehende Vergütung wird auf 1.300,78 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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