Landessozialgericht NRW, 2024-07-10, L 11 KA 5/21

L 11 KA 5/21Sozialversicherungsgericht10.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 5/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-10

Aktenzeichen: L 11 KA 5/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0710.L11KA5.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 5) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23. November 2020 geändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4), 6) und 7), die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 60.000 Euro festgesetzt.

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