Landessozialgericht NRW, 2024-06-19, L 8 BA 179/18

L 8 BA 179/18Sozialversicherungsgericht19.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 179/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-19

Aktenzeichen: L 8 BA 179/18

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0619.L8BA179.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 09.08.2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 57.125,22 € festgesetzt.

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