Landessozialgericht NRW, 2024-06-19, L 8 BA 111/20

L 8 BA 111/20Sozialversicherungsgericht19.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 111/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-19

Aktenzeichen: L 8 BA 111/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0619.L8BA111.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.07.2020 geändert und der Bescheid der Beklagten vom 19.09.2018 in der Gestalt des Bescheides vom 27.02.2019 und des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2019 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.337,21 Euro festgesetzt.

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