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L 9 SO 49/23•Landessozialgericht NRW, 2024-05-23, L 9 SO 49/23
L 9 SO 49/23Sozialversicherungsgericht23.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: L 9 SO 49/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0523.L9SO49.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.11.2022 geändert.
Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 16.07.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2020 verurteilt, der Klägerin weitere Bestattungskosten iHv 1.300,01 € zu zahlen.
Die Beklagte hat der Klägerin in beiden Instanzen die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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