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L 13 SB 37/23•Landessozialgericht NRW, 2024-05-10, L 13 SB 37/23
L 13 SB 37/23Sozialversicherungsgericht10.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: L 13 SB 37/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0510.L13SB37.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.12.2022 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur Beweiserhebung und Entscheidung nach Maßgabe der nachstehenden unter III dargelegten Vorgaben an das Sozialgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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