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L 8 BA 109/19•Landessozialgericht NRW, 2024-04-24, L 8 BA 109/19
L 8 BA 109/19Sozialversicherungsgericht24.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: L 8 BA 109/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0424.L8BA109.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 17.04.2019 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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