Landessozialgericht NRW, 2024-04-10, L 8 BA 126/23

L 8 BA 126/23Sozialversicherungsgericht10.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 126/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-10

Aktenzeichen: L 8 BA 126/23

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0410.L8BA126.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25.11.2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 61.677,54 Euro festgesetzt.

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