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L 2 AS 1795/22•Landessozialgericht NRW, 2024-04-04, L 2 AS 1795/22
L 2 AS 1795/22Sozialversicherungsgericht04.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-04
Aktenzeichen: L 2 AS 1795/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0404.L2AS1795.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2
Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 2 AS 642/22 durch Rücknahme der Berufung erledigt ist.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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