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L 12 AS 400/23•Landessozialgericht NRW, 2024-03-20, L 12 AS 400/23
L 12 AS 400/23Sozialversicherungsgericht20.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-20
Aktenzeichen: L 12 AS 400/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0320.L12AS400.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 06.02.2023 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
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