Landessozialgericht NRW, 2024-03-07, L 5 KR 172/22

L 5 KR 172/22Sozialversicherungsgericht07.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 172/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-07

Aktenzeichen: L 5 KR 172/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0307.L5KR172.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 24.02.2022 wird zurückgewiesen.

Die Klage gegen die Bescheide vom 16.01.2023, 17.07.2023 und vom 15.01.2024 wird abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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