Landessozialgericht NRW, 2024-03-06, L 8 R 231/22

L 8 R 231/22Sozialversicherungsgericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 231/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: L 8 R 231/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0306.L8R231.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.01.2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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