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L 15 U 374/22•Landessozialgericht NRW, 2024-02-20, L 15 U 374/22
L 15 U 374/22Sozialversicherungsgericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: L 15 U 374/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0220.L15U374.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 02.08.2022 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17.04.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.08.2020 verurteilt, das Ereignis vom 29.01.2020 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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