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L 8 R 13/22•Landessozialgericht NRW, 2024-02-14, L 8 R 13/22
L 8 R 13/22Sozialversicherungsgericht14.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: L 8 R 13/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0214.L8R13.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.10.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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