Landessozialgericht NRW, 2024-02-02, L 4 U 277/22

L 4 U 277/22Sozialversicherungsgericht02.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 U 277/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-02

Aktenzeichen: L 4 U 277/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0202.L4U277.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 06.05.2022 wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Rentenausschusses der Beklagten vom 11.04.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.07.2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Beklagte erstattet die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu 10 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.