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L 10 U 456/22•Landessozialgericht NRW, 2024-01-24, L 10 U 456/22
L 10 U 456/22Sozialversicherungsgericht24.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: L 10 U 456/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0124.L10U456.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 854.646,44 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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