Landessozialgericht NRW, 2024-01-24, L 10 U 456/22

L 10 U 456/22Sozialversicherungsgericht24.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 U 456/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-24

Aktenzeichen: L 10 U 456/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0124.L10U456.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 854.646,44 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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