Landessozialgericht NRW, 2024-01-22, L 8 R 335/17

L 8 R 335/17Sozialversicherungsgericht22.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 335/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-22

Aktenzeichen: L 8 R 335/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0122.L8R335.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 01.03.2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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