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L 2 AS 1758/23 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-01-22, L 2 AS 1758/23 B ER
L 2 AS 1758/23 B ERSozialversicherungsgericht22.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: L 2 AS 1758/23 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0122.L2AS1758.23B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.12.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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