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L 6 SB 125/20•Landessozialgericht NRW, 2024-01-16, L 6 SB 125/20
L 6 SB 125/20Sozialversicherungsgericht16.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: L 6 SB 125/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0116.L6SB125.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.01.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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