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L 9 SO 47/23 B•Landessozialgericht NRW, 2023-11-28, L 9 SO 47/23 B
L 9 SO 47/23 BSozialversicherungsgericht28.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-28
Aktenzeichen: L 9 SO 47/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1128.L9SO47.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 26.01.2023 geändert.
Die dem Erinnerungsführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 646,17 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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