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L 11 KR 354/22 KH•Landessozialgericht NRW, 2023-11-22, L 11 KR 354/22 KH
L 11 KR 354/22 KHSozialversicherungsgericht22.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-22
Aktenzeichen: L 11 KR 354/22 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1122.L11KR354.22KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30. März 2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 11. August 2018 zu zahlen sind.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 309,65 € festgesetzt.
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