Landessozialgericht NRW, 2023-11-09, L 10 KR 246/23 NZB KH

L 10 KR 246/23 NZB KHSozialversicherungsgericht09.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KR 246/23 NZB KH — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-09

Aktenzeichen: L 10 KR 246/23 NZB KH

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1109.L10KR246.23NZB.KH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 30.01.2023 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.

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