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L 20 AL 47/22•Landessozialgericht NRW, 2023-10-30, L 20 AL 47/22
L 20 AL 47/22Sozialversicherungsgericht30.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-30
Aktenzeichen: L 20 AL 47/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1030.L20AL47.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.02.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
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