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L 8 BA 194/21•Landessozialgericht NRW, 2023-10-25, L 8 BA 194/21
L 8 BA 194/21Sozialversicherungsgericht25.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-25
Aktenzeichen: L 8 BA 194/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1025.L8BA194.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.08.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 69,18 Euro festgesetzt.
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