Landessozialgericht NRW, 2023-10-25, L 8 BA 194/21

L 8 BA 194/21Sozialversicherungsgericht25.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 194/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-25

Aktenzeichen: L 8 BA 194/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1025.L8BA194.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.08.2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 69,18 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.