Landessozialgericht NRW, 2023-10-18, L 10 KR 226/22 KH

L 10 KR 226/22 KHSozialversicherungsgericht18.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KR 226/22 KH — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-18

Aktenzeichen: L 10 KR 226/22 KH

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1018.L10KR226.22KH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.02.2022 insoweit geändert, als Zinsen erst ab dem 19.01.2019 zu zahlen sind.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 3.006,92 € festgesetzt.

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