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L 10 KR 226/22 KH•Landessozialgericht NRW, 2023-10-18, L 10 KR 226/22 KH
L 10 KR 226/22 KHSozialversicherungsgericht18.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-18
Aktenzeichen: L 10 KR 226/22 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1018.L10KR226.22KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.02.2022 insoweit geändert, als Zinsen erst ab dem 19.01.2019 zu zahlen sind.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 3.006,92 € festgesetzt.
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