Landessozialgericht NRW, 2023-09-14, L 16 KR 659/23 NZB

L 16 KR 659/23 NZBSozialversicherungsgericht14.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 659/23 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: L 16 KR 659/23 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0914.L16KR659.23NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 26.04.2023 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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