Landessozialgericht NRW, 2023-08-24, L 11 KR 521/23 WA

L 11 KR 521/23 WASozialversicherungsgericht24.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 521/23 WA — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-24

Aktenzeichen: L 11 KR 521/23 WA

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0824.L11KR521.23WA.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Berufung vom 2. August 2021 gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31. Mai 2021 als zurückgenommen gilt.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.